Instrumenten- und Schalterbeleuchtung und Leuchtweitenregulierung
Abb. 41 Ausschnitt von der Instrumententafel: Regler für die Instrumenten- und Schalterbeleuchtung (1) sowie Leuchtweitenregulierung (2).
(1) Instrumenten- und Schalterbeleuchtung
Bei eingeschaltetem Licht lässt sich die Helligkeit der Instrumenten- und
Schalterbeleuchtung durch
Drehen des Reglers Abb. 41 (1) stufenlos regulieren.
(2) Leuchtweitenregulierung
Mit der elektrischen Leuchtweitenregulierung (2) können Sie die Scheinwerfer dem
Beladungszustand
des Fahrzeugs stufenlos anpassen. Dadurch wird vermieden, dass der Gegenverkehr
mehr als unvermeidbar
geblendet wird. Gleichzeitig werden durch die richtige Scheinwerfereinstellung
für den Fahrer bestmögliche
Sichtverhältnisse geschaffen.
Die Scheinwerfer lassen sich nur bei eingeschaltetem Abblendlicht regulieren. Zum Absenken des Lichtkegels drehen Sie den Regler (2) aus der Grundstellung ? nach unten.
Bei abweichenden Fahrzeugbeladungen können auch Zwischenstellungen gewählt werden.
Dynamische Leuchtweitenregulierung
Fahrzeuge mit Gasentladungslampen (?Xenon-Licht?) verfügen über eine dynamische
Leuchtweitenregulierung.
Das heißt, die Leuchtweite wird beim Einschalten der Scheinwerfer dem Beladungszustand des Fahrzeugs angepasst und ?Nickbewegungen? beim Anfahren bzw. Bremsen werden automatisch ausgeglichen. Der Regler (2) ist nicht vorhanden.
ACHTUNG!
? Das eingeschaltete Fahrlicht muss mit der Leuchtweitenregulierung der Beladung
angepasst
werden, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden ?
Unfallgefahr!
? Senken Sie den Lichtkegel durch den Regler bei entsprechender Beladung ab.
Siehe auch:
Gangempfehlung
Im Display des Kombi-Instruments wird Ihnen während der Fahrt
eine Empfehlung für die Wahl eines kraftstoffsparenden Gangs angezeigt.
Abb. 18 Gangempfehlung im Display des Kombi-Instrume ...
Wasserdurchfahrten auf Straßen
Um Beschädigungen am Fahrzeug beim Durchfahren von z. B. überfluteten Straßen
zu vermeiden, beachten
Sie Folgendes:
? Stellen Sie vor einer Wasserdurchfahrt die Wassertiefe fest. D ...