Hinweise zum Umgang mit dem Dachgepäckträger

Beachten Sie unbedingt die mitgelieferte Montageanleitung des Dachgepäckträgers.

Wenn Sie einen Dachgepäckträger montieren, beachten Sie bitte Folgendes:
? Da die Regenrinnen strömungsgünstig in das Dach eingeformt sind, können herkömmliche Dachgepäckträger nicht verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, nur von Volkswagen freigegebene Grundträger bzw. Dachgepäckträger zu verwenden.
? Die Grundträger sind die Basis für ein komplettes Dachgepäckträgersystem. Für den Transport von Gepäck, Fahrrädern, Surfbrettern, Skiern und Booten sind aus Sicherheitsgründen dazu jeweils eigene Zusatzhalterungen erforderlich. Alle Komponenten dieses Systems sind bei Ihrem Volkswagen Partner erhältlich.
? Wir empfehlen Ihnen, die mitgelieferte Montageanleitung des Trägersystemherstellers bei Ihrer Bordliteratur im Fahrzeug zu belassen.
? Den Dachgepäckträger sollten Sie abmontieren, wenn
- der Dachgepäckträger nicht mehr gebraucht wird. Sie sparen dadurch Kraftstoff.
- Sie mit dem Fahrzeug durch eine automatische Waschanlage fahren.

ACHTUNG!
Der Dachgepäckträger darf nur an den in den Abbildungen gezeigten Markierungen Abb. 105 bzw. Abb. 106 befestigt werden.

? Beachten Sie unbedingt die mitgelieferte Montageanleitung des Dachgepäckträgersystems.
? Kontrollieren Sie nach kurzer Fahrt die Verschraubungen und Befestigungen. Ziehen Sie sie gegebenenfalls nach und kontrollieren Sie sie in entsprechenden Abständen erneut.
? Wenn Sie nicht die von Volkswagen freigegebenen Grundträger verwenden oder die Grundträger nicht vorschriftsmäßig montieren, kann das zur Folge haben, dass der Gepäckträger selbst oder das Ladegut auf das Fahrzeugdach und von dort auf die Straße fällt ? Unfall- und Verletzungsgefahr!

Vorsicht!
? Die Höhe Ihres Fahrzeugs verändert sich durch die Montage eines Trägersystems und dem darauf befestigten Ladegut. Beachten Sie dies, wenn Sie z. B. durch Garagentore oder niedrige Unterführungen fahren ? Gefahr einer Fahrzeugbeschädigung!
? Achten Sie darauf, dass das Dachgepäckträgersystem bzw. das befestigte Ladegut nicht den Wirkungsbereich des Schiebe- und Ausstelldachs71 und der Heckklappe beeinträchtigen, da es sonst zu Beschädigungen kommen kann.
? Bei Fahrzeugen mit Dachantenne sollte, um Beschädigungen zu vermeiden, auf ausreichenden Abstand des Dachgepäckträgersystems bzw. des befestigten Ladeguts zur Dachantenne geachtet werden.
? Schäden, die am Fahrzeug durch unsachgemäße Befestigung von nicht werkseitig vorgesehenen Grundträgern oder Dachgepäckträgersystemen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

    Siehe auch:

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