Ladegut befestigen

Das Ladegut auf dem Dachgepäckträger muss sicher befestigt werden.

Durch den Transport von Ladegut verändern sich die Fahreigenschaften.

Die zulässige Dachlast für Ihr Fahrzeug beträgt 75 kg. Die Dachlast setzt sich zusammen aus dem Gewicht des Dachgepäckträgers und des Ladegutes.

Verteilen Sie die Last gleichmäßig. Bei Verwendung von Dachgepäckträgern mit geringer Belastbarkeit, kann die maximal zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesem Fall darf der Gepäckträger nur bis zu der Gewichtsgrenze belastet werden, die in der Montageanleitung angegeben ist.

ACHTUNG!
? Dünne, beschädigte oder ungeeignete Spanngurte, die zum Befestigen von Gegenständen auf dem Dachgepäckträger benutzt werden, können im Falle einer starken Bremsung reißen. Das kann zu einem Unfall und ernsten Verletzungen führen.
? Benutzen Sie immer geeignete Spanngurte, um Gegenstände auf dem Dachgepäckträger gegen Verrutschen oder Wegfliegen richtig zu sichern ? Unfallgefahr! Das Ladegut muss sicher befestigt werden.
? Sie dürfen die zulässige Dachlast, die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs auf keinen Fall überschreiten ? Unfallgefahr! ?Technische Daten?.
? Beim Transport von schweren bzw. großflächigen Gegenständen auf dem Dachgepäckträger verändern sich die Fahreigenschaften des Fahrzeugs durch die Schwerpunktverlagerung bzw. durch die vergrößerte Windangriffsfläche ? Unfallgefahr! Passen Sie deshalb unbedingt Ihre Fahrweise und die Geschwindigkeit den Gegebenheiten an und vermeiden Sie plötzliches Bremsen und abrupte Fahrmanöver, wenn sich Ladegut auf dem Gepäckträger befindet.

Vorsicht!
Achten Sie darauf, dass die geöffnete Heckklappe oder Heckscheibe nicht an die Dachladung stößt ? Gefahr einer Fahrzeugbeschädigung!

Umwelthinweis
Häufig bleibt der Dachgepäckträger aus Bequemlichkeit montiert, selbst wenn er nicht gebraucht wird.

Durch den erhöhten Luftwiderstand verbraucht Ihr Fahrzeug mehr Kraftstoff. Nehmen Sie deshalb den Dachgepäckträger nach Gebrauch ab.

    Siehe auch:

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